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Mittwoch, 14. Dezember 2011

Unternehmer und die gesetzliche Rentenversicherung

Mit der gesetzlichen Rentenversicherung sollten Sie sich auch dann auseinander setzen, wenn Sie als Unternehmer nicht einzahlen. Aber vermutlich haben Sie früher einige Jahre eingezahlt und Ihr Partner tut es vielleicht noch heute. Außerdem zahlen Ihre Mitarbeiter Beiträge in die Rentenversicherung.
Es geht hier nicht um die Rendite oder den Sinn bzw. Unsinn einer gesetzlichen Rentenversicherung für den Unternehmer. Es geht um die Dinge, die Sie in diesem Zusammenhang unter Kontrolle haben sollten. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert zweifellos zuverlässig, aber es kommt vor, dass Kontoauszüge über Beitragszeiten unvollständig sind, weil z. B. die Lohnbuchhaltung die Daten falsch übermittelt hat. Stellen Sie sich vor, dass ein Mitarbeiter, der vor 20 Jahren ausgeschieden ist, nun bei Ihnen erscheint und einen Nachweis über seine Rentenversicherungsbeiträge bei Ihnen verlangt, weil sie in seinem Rentenbescheid fehlen. Die damalige Lohnbuchhaltung, vermutlich Ihr Steuerbüro, hat wahrscheinlich längst mit einer anderen Kanzlei fusioniert und die Daten aus der alten EDV niemals neu aufgespielt. Egal, wer nun in der Nachweispflicht steht: Die Behebung solcher Probleme ist extrem aufwendig und ärgerlich.
Es ist daher sinnvoll, dass Sie Ihre Mitarbeiter auffordern, den Kontoauszug, den sie regelmäßig von der Rentenversicherung erhalten, zu prüfen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Mitarbeiter den Kontoauszug selbständig prüfen, sondern sprechen Sie wirklich einen Prüfauftrag aus. Diese Anweisung kostet sie nichts und Ihre Mitarbeiter werden den Kontoauszug aufmerksam prüfen, wenn man ihnen erklärt, um was es geht. Vor allem ersparen Sie sich etwaigen Ärger in der Zukunft.
Dieser Prüfauftrag gilt auch für Sie selbst: Sind Ihre Beitragsjahre sauber erfasst? Ist der Wehr- bzw. Ersatzdienst verzeichnet? Wenn Sie nicht auf genügend Beitragszeiten für eine Rente kommen, sollten Sie sich einmal bei einem Büro der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einem selbständigen Rentenberater einen Termin geben lassen. Wie gesagt: Ich gebe hier keine Empfehlungen für die optimale Altersvorsorge. Es geht nur darum, dass erworbene Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch genutzt werden können.
Wenn Ihr Partner noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und Kinder vorhanden sind, stellt sich auch die Frage, wie man Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten aufteilt. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmer auch mal Zeiten mit wenig Umsatz erlebt haben und dafür bei der Betreuung der Kinder eingesprungen sind. Auch hier erfolgt kein Tipp, zu dem ich fachlich gar nicht in der Lage bin, sondern nur der Hinweis: Kümmern Sie sich darum!
Es ist auch nicht sinnvoll, solche Dinge auf die ferne Zukunft zu verschieben, weil das Renteneintrittsalter von 67 Jahren noch in ferner Zukunft liegt. Diese Fragen können zeitnah viel besser geklärt werden als nach mehreren Jahrzehnten. 

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