T

Tipps & Tricks für Unternehmer
Das Portal für kleine und mittlere Unternehmen

Mittwoch, 25. Januar 2012

Computer: Notebook oder Tower?

Seit einiger Zeit sind Notebooks so sehr zum Standard geworden, dass man sogenannte Tower (Midi-Tower, Mini-Tower) in Büros oder privaten Haushalten immer seltener antrifft. Wie bei jedem technischen Megatrend ist es aber nicht immer sinnvoll, der großen Mehrheit hinterherzulaufen. Ich habe es auch schon bei Angestellten und Chefs erlebt, dass sie mit einem Aha-Effekt bewusst zum Tower zurückgekehrt sind.
Die ständige Nutzung eines Notebooks führt unweigerlich zu einer ungesunden Körperhaltung und langfristig möglicherweise zu Beschwerden. Es gibt sinnvolle Hilfsmittel, mit denen man das Notebook auf der natürlichen Augenhöhe nutzen kann. Am einfachsten erreicht man Abhilfe, indem man eine USB-Tastatur anschließt und das Notebook auf einen Ständer wie das abgebildete Beispiel von Griffin stellt.


Ein Tower, der wie gewohnt unter dem Schreibtisch steht, mag beim Putzen stören (auch da gibt es Möglichkeiten zur Abhilfe durch Ständersysteme oder Rollen), bietet aber neben einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis eine Menge an Vorteilen. Eine kabelgebundene Internetverbindung ist trotz aller Fortschritte beim WLAN noch immer die sicherere und vor allem schnellere Verbindung ins World Wide Web. Außerdem kann man nach wie vor Einzelteile wie Festplatten, RAM, Laufwerke oder gar das Mainboard einfacher und wirtschaftlicher austauschen als bei einem Notebook. Ein großer Vorteil besteht auch darin, dass es keinen Akku gibt, der ab dem ersten Einsatz unweigerlich altert, egal, ob sie Ihr Notebook mit angeschlossenem Netzkabel nutzen oder nicht. Der Preis für einen Akkutausch variiert erheblich. Bei manchen Notebooks kann der Preis eines neuen Akkus nach zwei Jahren durchaus den Restwert des Computers übersteigen.
Der größere Monitor bei einem stationären System bietet den Blick für Details ebenso wie für das große Ganze. Haben Sie schon mal eine Internetseite am Notebook gestaltet und sie nachher an einem großen Monitor betrachtet? Sie werden vermutlich sofort entdecken, dass die optische Anordnung noch überarbeitet werden muss.
All diese Vorzüge beziehen sich natürlich auf das effiziente und ergonomische Arbeiten im Büro. Mobile Geräte sind heutzutage selbstverständlich und meist notwendig. Aber möglicherweise ist eine Kombination eines Towers mit einem kleineren Mobilgerät sinnvoller als die Nutzung eines Notebooks im Büro wie auch unterwegs. Kleine und leichte Netbooks oder Tablet Computer wie z. B. der iPad sind im öffentlichen Raum (Cafés, Sitzungen, Verkehrsmittel) inzwischen viel mehr akzeptiert als ein Notebook. Auch ein modernes Smartphone bietet inzwischen erhebliche Möglichkeiten, so dass die Anschaffung eines Notebooks für gelegentlichen mobilen Einsatz häufig nicht sinnvoll ist.
Sie sehen, dass viele Argumente dafür sprechen, dass man sich sehr intensiv mit den eigenen Bedürfnissen auseinander setzt und nicht pauschal zu einem Notebook greift.

Mittwoch, 18. Januar 2012

Betriebliche Altersvorsorge


Mitarbeiter haben mittlerweile einen gesetzlichen Anspruch auf den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge z. B. in Form einer Pensionskasse. So etwas wird von etlichen Versicherungen angeboten. Sie als Arbeitgeber haben zwar einen geringen Verwaltungsaufwand durch diese betriebliche Altersvorsorge, aber Sie sparen in der Regel die Sozialversicherungsbeiträge für den monatlichen Beitrag der Pensionskasse. Insofern lohnt sich betriebliche Altersvorsorge auch für Sie.

Außerdem macht eine betriebliche Altersvorsorge auch Sie als Arbeitgeber attraktiver. Beim Wechsel des Arbeitgebers kann man die begonnene Altersvorsorge zwar mitnehmen und umschreiben lassen, aber der Arbeitnehmer muss immer damit rechnen, dass die neue Firma unaufgeschlossen ist und in dieser Sache erst einmal zickt. Daher ist betriebliche Altersvorsorge ein Mittel der Mitarbeiterbindung.
Vermögenswirksame Leistungen haben keine große Bindungswirkung mehr, aber sie sind ein nettes Nice to have, das wenig kostet und einen guten Eindruck beim Mitarbeiter macht. Daher ist die Einführung Vermögenswirksamer Leistungen eine empfehlenswerte Maßnahme.
Sie als Unternehmer sollten sich über die Rüruprente informieren. Bei leitenden Mitarbeitern kann man außerdem noch eine Direktversicherung anbieten. Erkundigen Sie sich vor solchen Maßnahmen bei Ihrem Steuerberater und suchen Sie dann eine passende Gesellschaft, die solche Produkte anbietet. Vor solchen Angeboten sollten Sie als Arbeitgeber aber auch sicher sein, dass Sie die betroffenen Mitarbeiter wirklich an sich binden wollen.
Sie werden es immer wieder erleben, dass Mitarbeiter Dinge wie eine Pensionskasse oder Vermögenswirksame Leistungen einfach nicht abschließen wollen. Manchmal ist der Verlust von ein paar Euro Nettogehalt schwerwiegender als die großen Vorteile solcher Absicherungen, manchmal werden Vorurteile gegenüber Sparverträgen oder zusätzlicher Altersvorsorge gepflegt. Vielleicht sind diese Mitarbeiter auch innerlich auf dem Sprung, d. h. sie glauben nicht daran, dass sich der Abschluss eines solchen Vertrags bei Ihnen noch lohnt. 
Lassen Sie die Sache in solchen Fällen auf sich beruhen und grübeln Sie auch nicht über mögliche Hintergründe. Sie sind nicht verantwortlich für die Vermögensoptimierung Ihrer Mitarbeiter und können deren Entschlüsse letztendlich nicht beeinflussen. 

Mittwoch, 11. Januar 2012

Werbung für Steuersparmodelle - in den Müll!

Als Unternehmer erhalten Sie vermutlich regelmäßig Einladungen für Informationsabende zum Thema Firmengründung in der Schweiz oder für Investmentfonds, die steuerlich begünstigt sein sollen (wie z. B. Schiffsfonds oder Filmfonds). Es gibt noch alle möglichen anderen beworbenen Konstruktionen, z. B. eine Holding aus Gibraltar, in die man um die eigene Firma einbringt.
Ich bin kein Steuerberater und kann hier keine rechtsgültige Aussage machen, aber ich empfehle, diese Werbung sofort in den Müll zu werfen und keinen Gedanken an solchen Konstruktionen zu verschwenden. Sobald Sie einen Schritt in diese Richtung gemacht haben und entsprechende Adressen in Ihren Firmenunterlagen auftauchen, gehen beim Finanzamt sämtliche Alarmleuchten an. Schon bei einem einfachen schweizerischen Geschäftskonto, das Sie ohne bösen Hintergedanken unterhalten, weil Sie viele schweizerische Kunden haben, wird das Finanzamt extrem misstrauisch. In der Regel fallen auch nennenswerte Verwaltungs- und Einrichtungskosten für diese fragwürdigen Konstruktionen an.
Auch hier der konservative Rat: Halten Sie sich an Ihren seriösen Steuerberater und seinen Rat. Sehen Sie die unvermeidbaren Steuerzahlungen auch als Investition in Rechtssicherheit und niedrige Kriminalitätsrate. Ihre Steuerlast mag höher sein als z. B. in Brasilien oder in China. Aber wie ist es da um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, die Verlässlichkeit der Behörden, das Niveau der Umweltbelastung, um die Sicherheit Ihrer Firma oder um Ihre eigene Sicherheit bestellt? Selbst bei weniger exotischen Auslandsstandorten kann es sein, dass der Umgang mit den Behörden ungewöhnlich verläuft. Ich möchte keinesfalls den Standort Deutschland über den grünen Klee loben. Aber ein Blick in die einschlägigen Statistiken zur Kriminalität und zur Korruptionsanfälligkeit der Behörden zeigt, dass die Länder mit den höchsten Standards, insbesondere Skandinavien, keine Niedrigsteuerländer sind. Dennoch gibt es auch dort zufriedene Unternehmer.  

Mittwoch, 4. Januar 2012

(K)eine Nebensache: Kaffee in der Firma

Kaffee ist Geschmacksache (ebenso Tee). Genau deshalb hat alles rund um dieses Genussmittel auch Einfluss auf das Wohlgefühl in der Firma. Es ist damit ein weicher Einflussfaktor - für Mitarbeiter und Besucher. Das Anbieten von Kaffee gehört im Firmenalltag auch so sehr zur Konvention, dass man stutzig wird, wenn diese Geste ausbleibt.
Seit Kaffee mit seinen unzähligen Variationen auch zum Modegetränk aufgestiegen ist, existieren auch Kaffeevollautomaten mit diversen Einstellmöglichkeiten. Die Preise beginnen bei ca. 270 EUR und steigen je nach Ausstattung beinahe beliebig. Die kann man sich zulegen - als kleine Firma mit wenig Mitarbeitern. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Maschinen, die für Privathaushalte konzipiert sind, nicht für gewerbliche Zwecke ausreichen. Ab ca. 10 ständigen Mitarbeitern erreichen nach meiner Erfahrung auch Geräte für 1.000 EUR innerhalb von 18 Monaten die Verschleissgrenze. Zur einer Gewährleistung kommt es dann meistens nicht, weil Verschleissteile betroffen sind. Die Kosten für Ihre Auswechslung kommen aber preislich in die Nähe einer Neuanschaffung.
Eine wirtschaftliche Alternative sieht so aus: Kaufen Sie eine gute altmodische Maschine für Filterkaffee für ca. 100 EUR. Die hält bei guter Pflege lange. Und zusätzlich stellen Sie eine einfache Maschine für Kaffeepads für maximal 80 EUR daneben. So bleibt kein Wunsch unerfüllt, weil sich jeder Büronutzer Kaffeepads nach eigenem Gusto mitbringen kann.
Wenn es irgendwann doch ein Kaffeevollautomat sein soll, dann tun Sie sich als Unternehmer bei starker Nutzung einen Gefallen, wenn Sie ein gewerbliches Modell kaufen. Das wird aber erheblich mehr kosten.
Kostenbeteiligungen in Form von Kaffeekassen oder dem abwechselnden Mitbringen von Kaffee kann man machen. Achten Sie aber darauf, dass die damit verbundene Verwaltung unter den Mitarbeitern und Diskussionen über Sorten nicht teurer sind, als wenn Sie eine Sorte Kaffee einfach als Betriebskosten bereitstellen.

Mittwoch, 28. Dezember 2011

Der Unternehmer und sein Steuerberater

Der Umgang mit dem Steuerberater lässt sich im folgenden Satz zusammenfassen: Hören Sie grundsätzlich auf Ihren Steuerberater, aber hinterfragen Sie ihn stichprobenhaft. Diese Aussage hört sich einfach an, aber es steckt – wie es bei Steuern nicht anders zu erwarten ist – eine komplizierte Materie dahinter.
Zum ersten Punkt dieses Satzes: wenn Sie mit dem Steuerberater über Ihre Firma reden und z. B. planen, einen bestimmten Firmenzweig als eigene GmbH auszugründen, wird er eine steuerliche Bewertung dazu abgeben. Diese Bewertung können Sie annehmen oder aber ignorieren. Wenn Sie nun sagen, dass Sie von Ihrem Plan trotz seiner Bedenken nicht abweichen wollen, wird er möglicherweise nichts mehr zum Thema sagen, weil er Sie nicht als Kunden verlieren will. Seiner Pflicht hat er ja bereits Genüge getan, indem er Sie über die Nachteile aufgeklärt hat. Durch den Steuerbescheid oder gar üble Umbuchungen im Rahmen einer Betriebsprüfung kann es zu erheblichen ungeahnten Steuerlasten kommen, die vermeidbar gewesen wären. Deshalb gilt für Unternehmer der Rat, grundsätzlich den Einschätzungen des Steuerberaters zu folgen, auch wenn Sie es Ihnen normalerweise schwer fällt, Ratschläge von außen für Ihre Firma anzunehmen. Es kann auch vorkommen, dass Ihr Steuerberater mit ein wenig Stirnrunzeln auf sinkende Umsätze oder stark gestiegene Kosten hinweist. Ihnen ist diese Entwicklung möglicherweise ebenfalls nicht entgangen, so dass Sie jetzt genervt reagieren und z. B. auf ein ehrgeiziges Projekt hinweisen, das erst zu einem späteren Zeitpunkt Gewinne abwerfen wird. Aber auch hier gilt: Ihr Steuerberater ist nicht der Lehrer, mit dem Sie um eine zu schlechte Note feilschen. Sie sollen sich nicht vor ihm rechtfertigen. Erklären Sie ihm Ihre Lage und Ihre Projekte. Wenn Ihr Steuerberater dann immer noch oder über einen längeren Zeitraum wiederholt Bedenken äußert, dass z. B. eine Überschuldung droht, dann überdenken Sie Ihre Projekte. Gehen Sie mit folgender Grundeinstellung zum Steuerberater: Er ist Ihr Dienstleister und soll Ihnen helfen, Ihre Firma durch den Steuerdschungel zu führen und liquide zu halten. Es ist völlig falsch, im Steuerberater eine lästige lehrerähnliche Obrigkeit zu sehen, die als Mittler zwischen Ihnen und dem Finanzamt dient. Genau dies kommt aber häufig vor.

Mittwoch, 21. Dezember 2011

Büromöbel: zweckmäßig und passend

Sicherlich gibt es kaum ein kleines oder mittleres Unternehmen, in dem nicht gebrauchte Möbel stehen, die bei verschiedenen Anlässen verschenkt oder für wenig Geld verkauft worden sind. Es ist absolut nicht anstößig, auf solche Schnäppchen zuzugreifen, wenn der Umzug oder die Schließung einer Firma bzw. einer Behörde ansteht. In der Regel ist der alte Eigentümer auch sehr glücklich, wenn er die Einrichtung schnell und zu einem sinnvollen Zweck los wird. Hochwertige Büromöbel vom Spezialisten sind meist unverwüstlich und haben auch einen entsprechenden hohen Neupreis. Also greifen Sie ohne Scham zu.
Man sollte bei der Einrichtung des Büros nicht zu sehr auf eine Holzfarbe oder auf einen Stil festgelegt sein, wenn große Einsparungen oder eine erhebliche Verbesserung des Mobiliars möglich sind. Bei allzu krassen Gegensätzen, z. B. einem Sideboard aus grünem Acryl neben einem Schreibtisch aus rustikaler Eiche sollte aber schon bedacht werden, ob der schmale Grat zwischen mutigem Stil und unseriösem Ambiente überschritten wird. Letztendlich ist hier aber alles eine Frage des Geschmacks. Und: eine Kapitalaufnahme, sprich Verschuldung, für Büromöbel ist in den allermeisten Fällen eine sehr unkluge Maßnahme. Ein komplett nagelneues und sichtbar edles Mobiliar weckt insbesondere bei jungen Gründungen und frischen Firmenübernahmen Zweifel, ob der Firma noch eine große Zukunft bevorsteht.
Entsprechend vorsichtig wird ein Kunde agieren; denn er wird im Zweifel einen wichtigen Auftrag an einen Konkurrenten vergeben, wenn erst einmal der Verdacht geweckt ist, dass die Leistungserfüllung durch Sie in Frage gestellt ist.
Eines sollten Sie aber bei aller Kostenersparnis nicht tun: Übernehmen Sie keine defekten Teile in Ihr Inventar, seien sie auch noch so hochwertig. Sie werden sich stets über schadhafte Stellen ärgern, insbesondere dann, wenn Sie feststellen, dass der Blick des Kunden an diesen Stellen hängen bleibt. Außerdem ist es für sensible Menschen eine Überlegung wert, ob sie ihren Arbeitsplatz mit Mobiliar belasten wollen, dass negative Erinnerungen weckt, z. B. an die in Insolvenz gegangene alte Firma oder an den verhassten ehemaligen Seniorchef.
Ansonsten gilt bei Neuanschaffungen von Büromöbeln: eine bekannte Möbelkette bietet sowohl bei der Beleuchtung als auch bei Büromobiliar eine große Auswahl bei sehr günstigen Preisen. Wenn Sie aber mittlerweile so etabliert sind, dass Sie für mindestens ein Jahrzehnt planen können, dann kann es wirtschaftlicher und zweckmäßiger sein, Ihr Büro vom Spezialisten planen und einrichten zu lassen.
Klären Sie ggf. auch ab, ob die Ihre Berufsgenossenschaft auf bestimmte Sicherheitsmerkmale von Regalen und Aktenschränken besteht und ob bestimmte Helligkeitswerte am Arbeitsplatz erreicht werden müssen. In solchen Fällen wäre es unvernünftig, sich nicht an einen Fachbetrieb zu wenden. Hier gilt natürlich, dass Sie wie gewohnt mehrere Kostenvoranschläge einholen und auch verhandeln sollten.

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Unternehmer und die gesetzliche Rentenversicherung

Mit der gesetzlichen Rentenversicherung sollten Sie sich auch dann auseinander setzen, wenn Sie als Unternehmer nicht einzahlen. Aber vermutlich haben Sie früher einige Jahre eingezahlt und Ihr Partner tut es vielleicht noch heute. Außerdem zahlen Ihre Mitarbeiter Beiträge in die Rentenversicherung.
Es geht hier nicht um die Rendite oder den Sinn bzw. Unsinn einer gesetzlichen Rentenversicherung für den Unternehmer. Es geht um die Dinge, die Sie in diesem Zusammenhang unter Kontrolle haben sollten. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert zweifellos zuverlässig, aber es kommt vor, dass Kontoauszüge über Beitragszeiten unvollständig sind, weil z. B. die Lohnbuchhaltung die Daten falsch übermittelt hat. Stellen Sie sich vor, dass ein Mitarbeiter, der vor 20 Jahren ausgeschieden ist, nun bei Ihnen erscheint und einen Nachweis über seine Rentenversicherungsbeiträge bei Ihnen verlangt, weil sie in seinem Rentenbescheid fehlen. Die damalige Lohnbuchhaltung, vermutlich Ihr Steuerbüro, hat wahrscheinlich längst mit einer anderen Kanzlei fusioniert und die Daten aus der alten EDV niemals neu aufgespielt. Egal, wer nun in der Nachweispflicht steht: Die Behebung solcher Probleme ist extrem aufwendig und ärgerlich.
Es ist daher sinnvoll, dass Sie Ihre Mitarbeiter auffordern, den Kontoauszug, den sie regelmäßig von der Rentenversicherung erhalten, zu prüfen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Mitarbeiter den Kontoauszug selbständig prüfen, sondern sprechen Sie wirklich einen Prüfauftrag aus. Diese Anweisung kostet sie nichts und Ihre Mitarbeiter werden den Kontoauszug aufmerksam prüfen, wenn man ihnen erklärt, um was es geht. Vor allem ersparen Sie sich etwaigen Ärger in der Zukunft.
Dieser Prüfauftrag gilt auch für Sie selbst: Sind Ihre Beitragsjahre sauber erfasst? Ist der Wehr- bzw. Ersatzdienst verzeichnet? Wenn Sie nicht auf genügend Beitragszeiten für eine Rente kommen, sollten Sie sich einmal bei einem Büro der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einem selbständigen Rentenberater einen Termin geben lassen. Wie gesagt: Ich gebe hier keine Empfehlungen für die optimale Altersvorsorge. Es geht nur darum, dass erworbene Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch genutzt werden können.
Wenn Ihr Partner noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und Kinder vorhanden sind, stellt sich auch die Frage, wie man Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten aufteilt. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie als Unternehmer auch mal Zeiten mit wenig Umsatz erlebt haben und dafür bei der Betreuung der Kinder eingesprungen sind. Auch hier erfolgt kein Tipp, zu dem ich fachlich gar nicht in der Lage bin, sondern nur der Hinweis: Kümmern Sie sich darum!
Es ist auch nicht sinnvoll, solche Dinge auf die ferne Zukunft zu verschieben, weil das Renteneintrittsalter von 67 Jahren noch in ferner Zukunft liegt. Diese Fragen können zeitnah viel besser geklärt werden als nach mehreren Jahrzehnten.